Grenzüberschreitender Schutz von Fischen in Hochrhein und Untersee im Spätmittelalter
Referat im Panel Une histoire du poisson durable? Le droit et la régulation de la pêche en Suisse (XIVe-XVIIIe siècle) [Panel #66]
Die Fischerordnungen zwischen Konstanz und dem Rheinfall bergen neben den zu erwartenden Regelungen über Marktzugang und Zwischenverkauf auch einige Überraschungen. So setzten sich die Aufseher über die Fischenzen zusammen und regelten verschiedene Fragen gemeinsam und einheitlich. Die Städte Schaffhausen, Diessenhofen, Stein am Rhein – teilweise zusammen mit Vertretern des Klosters Reichenau und anderen geistlichen und weltlichen Herren – erliessen zwischen 1480 und 1600 mehrmals gemeinsam ausgehandelte Ordnungen, welche für alle am Untersee und auf dem Hochrhein tätigen Fischer Gültigkeit besassen.
Im Hinblick auf die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressource Fisch wurde dabei ein besonderes Augenmerk auf die Schonung des Bestandes im Allgemeinen sowie der Jungfische im Speziellen gelegt. Zu den obrigkeitlichen Regulierungen gehörten z. B. Verbote von verschiedenen Fangmethoden, die Festlegung der Mindestgrössen der gefangenen Fische, die Schonzeiten und Banngewässer.
Es bleibt zu prüfen, ob diese Ordnungen auch umgesetzt wurden. Auf einem Steiner Exemplar ist die Verkündigung der Ordnung mit Ort und Datum vermerkt, sodass zumindest klar ist, dass das Mandat tatsächlich verlesen wurde. Gleichzeitig ist aus zeitgenössischen Korrespondenzen wiederholt der Vorwurf ersichtlich, dass einzelne Akteure bestimmte Regelungen nicht durchsetzten.
Die zwei laufenden SSRQ-Projekte zum Stadtstaat Schaffhausen und zur Stadt Stein am Rhein stellen wenig bekannte Quellen aus ihren Gebieten vor. Die vorgestellten Stücke markieren den Beginn einer Tradition – dem grenzüberschreitenden Schutz von Fischen –, die bis weit in die Frühe Neuzeit hinein weitergeführt wurde.